MLK zahlt in Jacobsdorf zum ersten Mal Brandenburger „Windeuro“

Jacobsdorf, den 15. Mai 2024: Am 30. April 2024 haben die neuen MLK Windparks erstmals gezahlt: Etwa 70.000 Euro flossen gemäß den Bestimmungen des Windenergieanlagenabgabengesetzes (BbgWindAbgG) an die umliegenden Gemeinden. Das 2019 in Brandenburg verabschiedete Gesetz hat das Ziel, die Gemeinden am Ausbau der Windenergie finanziell zu beteiligen und damit die Akzeptanz von Windenergieprojekten in den betroffenen Kommunen zu erhöhen.

Das BbgWindAbgG – auch „Windeuro“ genannt – ist eine Initiative Brandenburgs, die direkt den Kommunen im Umfeld von Windparks zugutekommen soll. Das 2019 verabschiedete Gesetz verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen, die nach dem 31. Dezember 2019 in Betrieb genommen wurden, zu einer jährlichen Zahlung von 10.000 Euro pro Anlage. Empfänger sind anteilig die Gemeinden im Umkreis von drei Kilometern um den jeweiligen Anlagenstandort.

Für die sieben Anlagen, die die MLK im Windpark Jacobsdorf 2023 ans Netz gebracht hat, wurden nun erstmals ca. 70.000 Euro ausgezahlt. Heinrich Lohmann, Geschäftsführer der MLK Windparks, betont: „Es ist uns wichtig, die Kommunen an der Energiewende zu beteiligen. Denn am Ende kommt dieses Geld auch bei der lokalen Wirtschaft und den Menschen vor Ort an.“ Die MLK Gruppe sieht in der Brandenburger Abgabe einen wichtigen Schritt, um die Energiewende voranzutreiben und gleichzeitig die Interessen der Gemeinden zu berücksichtigen.

Eine Förderung der regionalen Wertschöpfung

Eine Besonderheit der Zahlung: Sie ist zweckgebunden. Das heißt, das Geld muss eingesetzt werden, um die Akzeptanz von Windenergieanlagen in der Bevölkerung zu erhöhen. Als Beispiele werden die Verschönerung des Ortsbildes durch Begrünungs- und Sanierungsprojekte, Informationszentren für Erneuerbaren Energien, die Unterstützung sozialer Einrichtungen, kultureller Angebote und Veranstaltungen sowie die Förderung von Planungen im Bereich der Erneuerbaren Energien.

„Mit der brandenburgischen Sonderabgabe, der Gewerbesteuer oder der finanziellen Beteiligung nach § 6 EEG sind die Erneuerbaren nicht nur klimafreundliche Energiequellen. Sie können auch ein wichtiges Standbein für die Gemeindefinanzen und ein Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger sein“, so Lohmann.

Die Zahlung wird übrigens jährlich wiederholt, sodass die Gemeinden einen großen Spielraum für ihren kommunalen Haushalt haben.