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Wenn die Natur ihr Recht fordert.

Gemäß den Festlegungen im Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe definiert als Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen. Beeinträchtigt werden können die verschiedenen Schutzgüter des Naturhaushaltes wie

  • Boden, Wasser, Klima / Luft,
  • Tiere und Pflanzen sowie
  • das Landschaftsbild und die Erholungseignung der Landschaft.

Der wichtigste Grundsatz der Eingriffsregelung ist das Verursacherprinzip. Vermeidbare Beeinträchtigungen sollen vermieden, unvermeidbare ausgeglichen werden.

Der Eingriffsverursacher ist verpflichtet, nicht vermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).

Diese Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen werden als Kompensationsmaßnahmen bezeichnet. Kompensationsmaßnahmen sind nicht nur Entsiegelungen oder Neupflanzungen von Bäumen, Hecken oder Feldgehölzen, sondern auch Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen, wobei eine Bewirtschaftung der Flächen aufrechterhalten bleibt. Das sind beispielsweise die Extensivierung von Acker oder Intensivgrünland, die Anlage von Brachen, Blüh- oder Uferrandstreifen.

Alle Kompensationsmaßnahmen der MLK-Gruppe liegen in räumlicher Nähe zum jeweiligen Eingriffsgebiet und umfassen eine Gesamtfläche von über 17 Hektar. Die großflächige Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen stellt – neben der Förderung des Artenschutzes und der Aufwertung des Landschaftsbildes – auch eine Steigerung des regionalen Biotopverbundes dar. Damit wird nicht nur eine Strukturanreicherung in der Agrarlandschaft geschaffen, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur ökologischen Vernetzung von wertvollen Biotopen in der Region geleistet.

Abriss der alten Stallanlagen in Jacobsdorf und Schönfelde

Aufgrund des ruinösen Zustandes der Stallanlagen war keine Nachnutzung als landwirtschaftliches Gebäude mehr möglich. Das Ziel der Rekultivierung durch die BKW Beerfelde GmbH & Co. KG und die BKW Pillgram GmbH & Co. KG bestand darin, die ursprüngliche Kulturlandschaft wiederherzustellen.

Abriss des Gutshauses Alexanderhof in Prenzlau

Alexanderhof wurde 1843 als Besitz des Bankiers Alexander Itzig erstmals erwähnt, dem es seinen Namen verdankt. Im Amtsblatt der Regierung in Potsdam heißt es für den 5. Juli 1843: „Dem neu errichteten Vorwerk des Banquiers Itzig bei Prenzlau ist der Name Alexanderhof beigelegt“. Im Jahr 1848 vernichtete ein Großfeuer mehrere Ställe aufgrund unzureichender Vorkehrungen. Das Gutshaus besteht seit etwa Mitte der 40er Jahre des 19. Jahrhunderts.

1854 erwarb Woldemar von Heyden das Gut.

1863 hatte Alexanderhof 124 Einwohner und bestand aus sieben Wohnhäusern und sieben Wirtschaftsgebäuden.

Im Jahr 1866 war es ein Nebengut des Ritterguts Wittenhof, seit etwa 1875 wohnte der Rittergutsbesitzer Wichard von Heyden auf Gut Alexanderhof. Gegen Ende des Krieges hatten schon die Nationalsozialisten dem Adligen mit der Enteignung gedroht und seinen Enkel Wichard wegen dessen Aktivitäten zur Rettung der Dorfbevölkerung vor der herannahenden Front verhaften lassen. Der damalige Gutsverwalter denunzierte Wichard von Heyden bei der Gestapo, der daraufhin nach Verhaftung als Volkssturmmann bei den Schlachten an den Seelower Höhen (Oder) fiel.

Der Gutsbesitzer Ulrich von Heyden wurde 1945 im Rahmen der Bodenreform enteignet und in das Prenzlauer Gefängnis gebracht. Grund und Boden wurden an ehemalige Gutsarbeiter und Flüchtlinge aufgeteilt. Nach 1945 fanden im Gutshaus zunächst zahlreiche Flüchtlinge eine Unterkunft. Nach 1952 wurde eine Konsumverkaufsstelle sowie eine Bauernstube für Versammlungen und Feiern eingerichtet. An die Bauernstube grenzte eine Küche, in der für die LPG-Mitglieder gekocht wurde. Bis etwa 1970 fand im ehemaligen Saal eine Schule Platz. Im angrenzenden Park wurde ein Schulgarten angelegt. Nach 1974 wurde in einem der unteren Räume eine Gaststätte eingerichtet.

Bereits vor der politischen Wende 1989 stand das Gutshaus leer. Mehrere Verkäufe danach an private Eigentümer taten dem Gebäude und seiner Bausubstanz nicht gut, denn trotz vollmundiger Ankündigungen gab es keine Erhaltungsbestrebungen und das Gebäude verfiel zusehends.

Im Jahre 2015 stellte sich im Zuge einer Katasterberichtigung heraus, dass das danebenstehende Dorfgemeinschaftshaus, welches der Stadt Prenzlau gehörte, ebenfalls auf dem Grundstück des Gutshauses stand. Da Gebäude und Grundstück zu diesem Zeitpunkt zur Zwangsversteigerung anstanden, griff die Stadt zu und ersteigerte das Gebäude sowie alle dazugehörigen Grundstücke. Im Zuge eines Dorffestes kam man mit einem Enkel des früheren Gutsbesitzers ins Gespräch und fragte ihn an, ob er sich vorstellen könnte, dass Gutshaus wieder zu übernehmen und herzurichten. Aus historischer Verantwortung und emotionaler Verbundenheit erklärte sich Dr. Wichard v. Heyden bereit, darüber nachzudenken.

Nachdem nun feststand, dass aufgrund des ruinösen Zustandes (u.a. starker Hausschwammbefall) keine Nachnutzung als Wohnhaus oder soziale Einrichtung möglich war, gab es für den Abriss zwei grundsätzliche Optionen:Das nachfolgende Statement erreichte die Stadtverwaltung im April 2016.

Der Abriss, finanziert durch die Stadt und ggf. Ausweisung von 1-2 Eigenheimparzellen. Dies schied aus finanziellen Gründen und aufgrund der Überlegung aus, dass die Etablierung von Eigenheimen neben einem Festplatz vermutlich zu Konflikten führen würde.
Der Abriss, finanziert durch eine Windkraftfirma, die als Ausgleich für die Versiegelung durch ihre Windkraftanlagen, an dieser Stelle einen entsprechende Maßnahme realisiert und finanziert.
Die MLK Brandenburg Windpark Entwicklungs GmbH & Co. KG erklärte sich bereit, diesen Abriss zu finanzieren und zu organisieren. Schnell stellte sich heraus, dass dies nur nach Untersuchung der Belange des Artenschutzes in Bezug auf mögliche Nist-, Fortpflanzungs- und Ruhestätten gebäudebewohnender Arten hinsichtlich der Chiropteren (Fledermäuse) sowie Avifauna möglich ist. Die Notwendigkeit der Kontrolle des abzureißenden Hauses auf Fledermaus- sowie Höhlenbrütervorkommen ergab sich aus dem geltenden hohen nationalen und internationalen Schutzstatus der genannten Tiergruppen.

Nach zahlreichen Untersuchungen und Verhandlungen konnte im September 2018 das Gebäude durch die Prenzlauer Firma BTT abgerissen werden.

Zur Erinnerung an das Gutshaus, welches diesen Ort über 170 Jahre dominiert hat, markieren die Eingangsstufen und die Fundamente der Säulen, die den Eingang begrenzen, die Lage des Hauses. Außerdem wurden vier Bäume gepflanzt, die an den Ecken des Fundamentes stehen und die Dimension des Hauses verdeutlichen sollen.

Nahrungsflächen für Weißstorch und Insekten in Jacobsdorf und Pillgram

Die Umsetzung der Nahrungsflächen erfolgte für den Lebensraumschutz unter Berücksichtigung der Bedeutung des Gebiets für den örtlichen/regionalen Weißstorchbestand.

Durch die neuangelegte flache Wasserfläche mit binsenreicher Nasswiese entsteht ein Biotopmosaik. Das Gewässer fördert das Vorkommen von Froschlurchen, Insekten und weiteren Wasserlebewesen und verbessert damit das Nahrungsangebot für den Weißstorch.

Streuobstwiesen

Streuobstwiesen sind siedlungsnahe artenreiche Lebensräume, die vor allem für Insekten und Vögel von Bedeutung sind. Die Blüten werden von Wildbienen, Honigbienen und anderen Insekten besucht. Die Maßnahme hat das Ziel, insbesondere für die Vogelwelt und wirbellose Arten, neue und hochwertige Lebensräume zu schaffen.

Obstwiese in Petersdorf

Ortsbegrünung in Petersdorf: Am östlichen Ortsrand von Petersdorf wurde zwischen Windfeld und Wohngrundstücken auf insgesamt 1.142 m² eine Hecke aus standorttypischen Gehölzen als Sichtschutz mit zum Teil Überhältern gepflanzt. Im räumlichen Anschluss daran wird eine Streuobstwiese angelegt. Es wurden 65 Obstbäume gepflanzt und eine Fläche von 6.500 m² dauerhaft und extensiv gepflegt. Insgesamt wurde damit eine Fläche von 7.642 m² aufgewertet.

Obstwiese in Jacobsdorf

Am nördlichen Ortsrand von Jacobsdorf wurde Richtung Windfeld auf insgesamt 7.427 m² eine Streuobstwiese angelegt. 74 Obstbäume wurden gepflanzt, die für die Verbesserung des Landschaftsbildes angerechnet wurden. Daran anschließend wurde die Erweiterung dieser Obstwiese in westlicher Richtung bis zur Straße geplant. Mit der Erweiterung der Streuobstwiese wurden weitere 5.196 m² dauerhaft extensiv gepflegt. Insgesamt wurde damit eine Fläche von 12.623 m² aufgewertet.

Feldgehölz an Bahnlinie in Pillgram

In der Nähe des Bahnüberganges zwischen Pillgram und Jacobsdorf wurde eine Hecke aus standorttypischen, gebietsheimischen Gehölzen zur Stärkung des Biotopverbundes gepflanzt. 50 Baumheistern wie Traubenkirsche, Wildbirne und Feldahorn und fast 1.000 Sträuchern.

Als Schutz gegen Verbiss wurde ein Wildschutzzaun errichtet. Zudem wurden zwei Lesesteinhaufen als Unterschlupf und Winterquartier für unter anderem Amphibien errichtet. Insgesamt wurde eine Fläche von etwa 1.500 m² aufgewertet. Die Anlage der Hecke dient neben der Verbesserung der Bodenfunktionen auch der Aufwertung des Landschaftsbildes und als Lebensraum für zahlreiche Arten des Offenlandes.